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Bekämpfung der Geflügelpest

27. November 2016
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Anordnung zur Aufstallung jetzt auch für Frienstedt, Ermstedt und Gottstedt

Aufgrund der sich bundesweit verschärfenden Situation durch zahlreiche weitere Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln in acht Bundesländern sowie in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein auch in Hausgeflügelbeständen (220 Fälle Stand: 18.11.2016, 9:00 Uhr; 8 Bundesländer, 25 Landkreise betroffen) sind in Thüringen weitere Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich.

Nach dem Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 18.11.2016 ist daher in Regionen mit Geflügelhaltungen mit Bestandsgrößen ab 1.000 Stück Geflügel in einem Radius von 3 km die Aufstallung von Geflügel nach § 13 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung anzuordnen. Der Landkreis Gotha hat für einen Betrieb in der Gemeinde Gamstädt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Der dort um den Betrieb gezogene Umkreis von 3 km erfasst auch die drei Ortsteile Frienstedt, Ermstedt und Gottstedt der Stadt Erfurt. Dies macht eine Anpassung der bestehenden Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 erforderlich.

Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Erfurt eine entsprechende Allgemeinverfügung:

Danach wird die Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 wie folgt geändert: Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in den nachfolgend aufgeführten Gebieten halten, haben das Geflügel aufzustallen.

a) Ortsteil Kühnhausen
b) Ortsteil Sulzer Siedlung
c) Ortsteil Stotternheim
d) Ortsteil Frienstedt
e) Ortsteil Ermstedt
f) Ortsteil Gottstedt

Die Allgemeinverfügung wird am Dienstag, dem 22. November wirksam. Die sofortige Vollziehung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 bestehen.

Diese Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung kann im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, im Rathaus, in den Aushängen der betroffenen Ortsteile sowie im Internet unter www.erfurt.de/Stadtrecht nachgelesen und eingesehen werden.