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Alt 23.06.2008, 12:53   #2 (permalink)
Robi_san
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Robi_san ist ein LichtblickRobi_san ist ein LichtblickRobi_san ist ein LichtblickRobi_san ist ein LichtblickRobi_san ist ein LichtblickRobi_san ist ein LichtblickRobi_san ist ein LichtblickRobi_san ist ein LichtblickRobi_san ist ein LichtblickRobi_san ist ein LichtblickRobi_san ist ein Lichtblick
Cool

Knifflig... schau mer mol

Zitat:
Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt, hier wird der Begriff „Erste-Hilfe-Material“ genannt. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist im Normblatt Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B DIN 13164 festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher entbehren alle Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen jeglicher Rechtsgrundlage.
Das Nichtmitführen des Erste-Hilfe-Materials hat ggfs. ein Verwarnungsgeld i.H.V. 5 bis 25 € zur Folge (Regelsätze).
aus Verbandkasten Wikipedia

Drin sein muss:

Anhang - Erste Hilfe im Internet
__________________
Demokratien werden weder von extremistischen Parteien noch von Terroristen zu Fall gebracht, sondern durch das Versagen ihres gewählten Führungspersonals
Karl Georg Zinn


Computerwalzer :laughing1:
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