Schon seit einiger Zeit muss ich lachen, wenn ich über Versuche lese, normale Briefe über elektronischen Postweg zu verschicken.
Im Jahre 2000 scheiterte die Post mit dem Ansinnen, als E-Mail-Anbieter (E-Post) am Markt mitzumischen. Nun ist das Postmonopol durch Projekt De-Mail unter Druck geraten, denn:
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Die Post steckt in einem Dilemma. Wegen sinkender Briefumsätze und dem Plan der Bundesregierung, den rechtssicheren Standard De-Mail einzuführen, sieht sie sich gezwungen, an der eigenen Kannibalisierung teilzunehmen.
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Wie damals bei E-Post wird der Konzern erneut auf die Rivalen Telekom und United Internet (GMX, Web.de) stoßen. Auch sie wollen an De-Mail verdienen und besitzen einen großen Vorteil: Sie haben schon 40 Millionen Onlinekunden.
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Schauen wir mal nach den AGB des sog. E-Postbriefes... oh das haben schon einige Fachleute getan:
Der E-Postbrief - Die Gelbe Gefahr? | G! - gutjahr's blog Telepolis pnews: Rechtliche Risiken, Adresshandel und Zwangsspeicherung gelöschter Inhalte E-Postbrief - Briefe per Mail verschicken - Schnelltest - Stiftung Warentest - test.de
Starker Tobak!
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Der E-Brief genießt nicht den Schutz des Briefgeheimnisses, so Thomas Stadler. Nach der Rechtsprechung des BVerfG unterliege er nur dem Fernmeldegeheimnis und ist damit allenfalls so geschützt wie eine Postkarte.
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„Wer den E-Postbrief benutzt muss davon ausgehen, dass er sich zum Gläsernen Bürger macht“, so Udo Vetter.
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Wenn man einen Brief – aus was für Gründen auch immer – wegschmeißen, schreddern oder verbrennen will, dann geht das nicht. Die Post behält, und zwar für einen nicht näher definierten Zeitraum, eine Kopie dieses Briefes – ob man das will oder nicht. Ein absolutes „No Go“.
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Nicht viel sicherer als eine Postkarte... und dazu noch teuer. 0,55 € soll ein E-Postbrief kosten.
Auch bei De-Mail sind immer noch dunkle Wolken am Horizont:
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„Bei der De-Mail sind wesentliche Fragen aus rechtlicher Sicht noch offen, wie die Vertretungsregelung in Unternehmen“, so die Einschätzung von DVPT-Vorstand Elmar Müller. Eine De-Mail bzw. der E-Briefpost gilt erst dann als zugestellt, wenn sie im elektronischen Postfach des Nutzers liegt der als Einziger den elektronischen Brief öffnen darf. „Die Authenzität des Users muss ein Teil der Sicherheitspolitik des Unternehmens werden, eine direkte Zuordnung des Users am jeweiligen Arbeitsplatz ist erforderlich“, so Müller.
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Fazit:
Bevor ich irgendeinen E-Postbrief der Post anvertraue, verspeise ich 3 Besen mit Ketchup und Zwiebeln :laughing1:
... bessere Lösung:
Email-Verschlüsselung