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| | #1 (permalink) |
| Forum-Tester Registriert seit: 20.03.2011 Ort: Erfurt
Beiträge: 19
| "Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und wegen der Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50% gemindert sind. Das Vorliegen der Behinderung und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Antrag durch die Versorgungsämter festgestellt, die hierüber ggf. einen Ausweis erteilen. Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 27. 9. 2000 müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5% Schwerbehinderte beschäftigen, andernfalls ist eine monatliche → Ausgleichsabgabe von bis zu 260 Euro zu entrichten für jeden nicht beschäftigten Schwerbehinderten. Schwerbehinderte haben ferner besonderen Kündigungsschutz, steuerliche Vorteile, bei besonders schweren Behinderungen auch verbilligte Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Rundfunkgebührenfreiheit u. a. Die Rechtsgrundlage bildet das Sozialgesetzbuch, neuntes Buch, vom 19. 6. 2001." #Quelle: Schwerbehinderte | wissen.de Wann werden endlich die Ausgleichsabgaben von 260,-EURO pro nichteingestellten Schwerbeschädigten bzw. -behinderten, für Firmen, die solche Leute nicht einstellen wollen, wenigstens auf die Höhe des Bundesdeutschen Bruttodurchschnittsverdienst von ca. 3400,-Euro/Monat erhöht? Das ist eine Regelung, die schon längstens überfällig ist und bestimmt eine größere Mengen Geld (Schuldscheine) in die klammen Taschen spülen würde. MfG. Geändert von Momfred (20.01.2012 um 14:11 Uhr) Grund: - Änderungsgründe - |
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| | #2 (permalink) |
| Forum-König Registriert seit: 04.04.2002 Ort: Erfurt
Beiträge: 1.382
| meines wissens sind die abgaben nur für die eingliederung von beh. menschen ins arbeitsleben zu verwenden und nix anderes. leider zahlen viele arbeitgeber lieber die abgabe anstatt beh. menschen eine chanche zu geben. oftmals fehlt hier das nötige wissen seitens der arbeitgeber z. b. ist eine kündigung mit zustimmung des versorgungsamte möglich und eine einrichtungen (tisch, stuhl, regal usw.) für einen beh.gerechten arbeitsplatz übernimmt das versorgungsamt aus genannten abgaben. hinzu kömmen berührungsängste von arbeitgebern. deutschland bietet da ja schlißlich für behinderte genügend SONDER kindergärten,schulen,werkstätten,wohnheime :-( = ausgrenzung vorprogrammiert das moderne zauberwort in den letzten jahren heißt inklusion, doch sind wir davon leider noch sehr entfernt
__________________ http://markus0071.lima-city.de |
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| Stichworte |
| ausgleichsabgabe, schwerbehinderte, schwerbeschädigte |
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