Zurück zur Titelseite |
| | Login | ||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| Politik? Politik! Entscheidungen des Stadtrats und die Politik im Rathaus - hier ist der Platz für Ihre Meinungen dazu. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 (permalink) |
| Forum-König | Anfang letzter Woche liess Dagmar Schipanski ein Volksbegehren zu , eine gute Entscheidung wie ich finde. Nach meiner Erinnerung wurde das letzte Volksbeghren,, weiss nicht so vor 2-3 jahren etwa massiv von der CDU abgeschmettert. Diesmal werden sie deutlicher....man will klagen, es wäre ein deutlicher Eingriff in den Haushalt und somit verfassungwidrig. Althaus (den ich persönlich für einen profillosen Nachplappler halte) äusserte sich dementsprechend. Einer sehr deutlichen Aussage eines bayrischen Abgeordneten.....Volksbegehren im Osten?? Nach so langer Knechtschaft sei man dazu ganz sicher noch nicht bereit, widersprach er nicht. Ohne entsprechende Zivilcourage lässt er zu wie den Wählern die er vertritt die Fähigkeit zu denken geschweige denn zur Demokratie abgesprochen wird. Auch findet er bei den neusten Tarifabschlüssen nach wie Verständnis, dass so viele jahre nach der Wende nach wie vor Ost und West unterschiedlich entlohnt werden.....er hat ebenso wie Merkel den Blick für die Basis verloren. eine fragende und nachdenkliche Laoghaire
__________________ Die klimatischen Bedingungen in der Hölle sind sicher sehr ungeeignet, die Gesellschaft dort aber wäre von Interesse. (Oscar Wilde) |
| | |
| | #2 (permalink) |
| Forum-Guru Registriert seit: 18.01.2006 Ort: Am Rande
Beiträge: 1.583
| Ui, jetzt haste aber ausgeholt. Meine Meinung dazu: Althaus serviert Thüringen der SPD, auf dem berühmten silbernen Tablett.
__________________ Lewwer ERFURTSCH als ANGELSÄCHS'CH! Das sagt und MEINT der hockschter aus der Nr. 43, dort, wo das Waidmuseum steht! |
| | |
| | #4 (permalink) | |
| Forum-Guru Registriert seit: 18.01.2006 Ort: Am Rande
Beiträge: 1.583
| Zitat:
"...Eine Meinung ist eine wertende Aussage, im Gegensatz zum Behaupten einer Tatsache..." "...In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes gewährleistet. Artikel 5 (verkürzt) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten .... Eine Zensur findet nicht statt..." Nichts sagen kann mitunter schlimmer sein!
__________________ Lewwer ERFURTSCH als ANGELSÄCHS'CH! Das sagt und MEINT der hockschter aus der Nr. 43, dort, wo das Waidmuseum steht! | |
| | |
| | #6 (permalink) | |
| Forum-Legende Registriert seit: 21.05.2006 Ort: Puffbohnau
Beiträge: 8.606
| Zitat:
Folge: Die Mitbestimmung bei der Gestaltung unseres Lebenswandels ist nicht mehr möglich. Protest- und Nichtwähler bestimmen die Richtung. Faule Kompromisse wie jetzt die Gesundheitsreform zeigen deutlich den Stillstand. Und Volksbegehren? "Stell Dir vor es gibt ein Volksbegehren und keiner geht hin"... Von Herrn Althaus bin ich sehr enttäuscht, ein "weiter wie bisher" ist nicht gut für Thüringens Zukunft... zum Nachlesen: http://www.kita-volksbegehren-thueringen.de | |
| | |
| | #7 (permalink) | |
| Forum-König | Zitat:
das macht mich schon sehr betroffen, hedgehog. Angst seine Meinung zu äussern - ist in der Konsequenz andren bedingslos das Ruder in die Hand zu geben. LG Laohaire
__________________ Die klimatischen Bedingungen in der Hölle sind sicher sehr ungeeignet, die Gesellschaft dort aber wäre von Interesse. (Oscar Wilde) | |
| | |
| | #8 (permalink) | |
| Forum-König | Zitat:
solange er der SPD serviert, aber auch sie wird bluten, macht die Koalition so weiter. Ich befürchte, dass alle zusammen ganz andren zuarbeiten, perspektivisch.
__________________ Die klimatischen Bedingungen in der Hölle sind sicher sehr ungeeignet, die Gesellschaft dort aber wäre von Interesse. (Oscar Wilde) | |
| | |
| | #9 (permalink) | |
| Forum-Legende Registriert seit: 21.05.2006 Ort: Puffbohnau
Beiträge: 8.606
| Zitat:
oh, eine Zensur findet nicht statt... wie naiv! Schon zu Kohls Zeiten wurde die Tagasschau zensiert. Ein unbequemer Beitrag wurde gesendet, dann tätigte jemand einen Anruf bei der ARD und in der nächsten Tagesschau war der Beitrag nicht mehr drin. Heute hast du dank ausgefeilter Technologie und Organisation eine subtile und manipulative Zensur, die als solche nicht mehr wahrnehmbar ist. Dazu kommt die Selbstzensur der Medien, Organisationen und des Einzelnen aus existenziellen oder anderen Gründen. Nichts sagen ist doch bereits der praktizierte Fluchtweg... | |
| | |
| | #10 (permalink) |
| Forum-Legende Registriert seit: 21.05.2006 Ort: Puffbohnau
Beiträge: 8.606
| Grundlagen für ein Volksbegehren: Quelle http://www.thueringen.de/de/politisc...ng/teil2/abs5/ Artikel 81 (1) Gesetzesvorlagen können aus der Mitte des Landtags, durch die Landesregierung oder durch Volksbegehren eingebracht werden.(2) Gesetze werden vom Landtag oder vom Volk durch Volksentscheid beschlossen. Artikel 82 (1) Die nach Artikel 46 Abs. 2 wahl- und stimmberechtigten Bürger können ausgearbeitete Gesetzentwürfe im Wege des Volksbegehrens in den Landtag einbringen. (2) Volksbegehren zum Landeshaushalt, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben und Personalentscheidungen sind unzulässig. (3) Ein Volksbegehren ist zustandegekommen, wenn ihm mindestens 14 vom Hundert der Stimmberechtigten innerhalb von vier Monaten zugestimmt haben. (4) Die Landesregierung nimmt gegenüber dem Landtag unverzüglich zu dem Volksbegehren Stellung. (5) Hält die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtags das Volksbegehren für unzulässig, haben sie den Verfassungsgerichtshof anzurufen. (6) Entspricht der Landtag einem zulässigen Volksbegehren nicht, findet über den Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens war, ein Volksentscheid statt; in diesem Fall kann der Landtag dem Volk zusätzlich auch einen eigenen Gesetzentwurf zur Entscheidung vorlegen. Über die Annahme des Gesetzes entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; es ist im Wege des Volksentscheids jedoch nur beschlossen, wenn mehr als ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt. (7) Das Nähere regelt das Gesetz. Artikel 83 (1) Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das ihren Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt.(2) Der Landtag kann ein solches Gesetz nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen. Zu einer Verfassungsänderung durch Volksentscheid bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten. (3) Eine Änderung dieser Verfassung, durch welche die in den Artikeln 1, 44 Abs. 1, Artikeln 45 und 47 Abs. 4 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. |
| | |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |