Ein Straßenbahnwaggon

3G-Regel im Nahverkehr

23. November 2021
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Bundestag und Bundesrat haben neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Gemäß der gefassten Beschlüsse und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt ist die Nutzung von Bussen und Bahnen für Fahrgäste nur noch gestattet, wenn diese geimpft, genesen oder aktuell getestet (Test nicht älter als 24 Stunden) sind (3G-Regel). Personen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Diese Regelung tritt am 24. November in Kraft und gilt für die Fahrzeuge, nicht für die Haltestellen.

Stichprobenhafte Kontrollen in den Fahrzeugen


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