„Immer wieder erhalten wir Nachrichten, dass in der Gothaer Straße stadtauswärts fahrende Radfahrende den stadteinwärts führenden Radfahrstreifen nutzen“, erklärt Frank Helbing, Abteilungsleiter Verkehr im Tiefbau- und Verkehrsamt dar. Damit sei eine erhebliche Verkehrsgefährdung verbunden.
Der stadteinwärtige Radfahrstreifen zwischen Egapark und Gothaer Straße wurde im vergangenen Jahr eingerichtet und hat eine Länge von 1,1 km. Helbing: „Er ist ausschließlich für den Radverkehr stadteinwärts zugelassen. Radfahrer stadtauswärts werden bereits am Gothaer Platz auf die Nordseite der Gothaer Straße geleitet, um anschließend stadtauswärts entweder auf der Fahrbahn oder auf dem begleitenden Gehweg, der zur Nutzung für Radfahrende freigegeben ist, weiterzufahren.“ Die Nutzung des stadteinwärts bergab führenden Radfahrstreifens durch stadtauswärts bergauf fahrenden Radverkehr auch in der Gegenrichtung berge eine erhebliche Unfallgefahr, da die Radler bergab nicht nur enorme Geschwindigkeiten erreichen, sondern auch nicht mit Gegenverkehr rechnen (müssen).
„Wir wissen, dass es sich nur um äußerst wenige handelt, die sich hier regelwidrig verhalten und als ‚Geisterradler‘ bergauf fahren“, ergänzt Helbing. „Jedoch erzeugen diese wenigen eine erhebliche Verkehrsgefährdung. Wir appellieren daher an alle, die ausgewiesene Führung zu beachten.“
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