„Krisen überstehen wir am besten gemeinsam!“

Widerspruch zu Datenübermittlungen nach § 58c Soldatengesetz möglich

24. September 2025
1 Minute lesen

Gemäß § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Ein Widerspruch zur Datenweitergabe bei der Meldebehörde ist jedoch möglich.

Der Datenübermittlung kann widersprochen werden

Zur offiziellen Stadt-Webseite Erfurt.de

Werbung

brillenabo

Erfurt fotografiert

Übrigens…

...wird puffbohne.de bei der Erfurter Keyweb AG gehostet. Ein Service, den wir sehr schätzen und gern weiterempfehlen. Wenn Sie den Code 3Y8Q34W8T nutzen, gewährt Ihnen Keyweb einen 10-Prozent-Discount für ihr Projekt und Sie unterstützen gleichzeitig Puffbohne.de!