Beschäftigte in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen im Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. An der Volkshochschule Erfurt Interessierte zum Beispiel ihre Fertigkeiten im Bereich Fotografie verbessern.
Von der Bildgestaltung bis zur Bildbearbeitung
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