Aus Sicht von Chris Wunderlich, Vorsitzender des Beirates, ist die Teilnahme am öffentlichen Verkehr für viele Betroffene weiterhin mit erheblichen Hürden und Risiken verbunden – insbesondere für Menschen, die zur sicheren Fortbewegung auf Hilfsmittel angewiesen sind, aber auch für Kinder und Senioren. Vor dem Hintergrund wachsender Verkehrsdichte und zunehmender Komplexität fordert der Beirat eine stärkere Gewichtung der Bedürfnisse schutzwürdiger Verkehrsteilnehmender in Abwägungsprozessen. Dies sei auch im Sinne des zentralen Ziels der Verkehrssicherheit.
Konkret spricht sich der Beirat gegen den Rückbau von Fußgängerüberwegen aus. Stattdessen sollten bestehende Anlagen durch bessere Markierungen, Beleuchtung und freigehaltene Sichtachsen ertüchtigt werden. Zudem wird eine generelle Verlängerung der Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger um mindestens fünf Sekunden empfohlen, um eine sichere und selbstbestimmte Querung zu ermöglichen.
Darüber hinaus weist der Beirat auf Defizite bei Gehwegbreiten und Sichtbeziehungen hin. Durch parkende Fahrzeuge entstehen häufig gefährliche Situationen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder. Der Beirat empfiehlt daher Regelungen zum ruhenden Verkehr zu überprüfen und sicherzustellen, dass Gehwege barrierefrei nutzbar bleiben und Sichtachsen an Kreuzungen nicht eingeschränkt werden.
Die Empfehlungen beziehen sich bewusst auf verkehrsrechtliche Anordnungen und knüpfen an bestehende gesetzliche Grundlagen wie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie relevante kommunale Beschlüsse an.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen setzt der Beirat ein klares Zeichen für eine inklusive, sichere und barrierefreie Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger.
