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Thüringer Netkom streicht Glasfaserpläne in fünf Erfurter Ortsteilen

3. September 2026
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Die Thüringer Netkom GmbH wird keinen Glasfaserausbau in den Erfurter Ortsteilen Ermstedt, Frienstedt, Gottstedt, Schaderode und Töttelstädt umsetzen. Verschlechterte wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie drohender Doppelausbau machen Glasfaservorhaben in den Ortsteilen unwirtschaftlich.

Das Unternehmen zieht sich von der im Mai 2023 unterzeichneten Absichtserklärung mit der Stadt Erfurt zum Glasfaserausbau zurück. Ursprünglich wollte die Thüringer Netkom eigenwirtschaftlich – also ohne Fördermittel – die fünf Ortsteile mit einer Glasfaserinfrastruktur erschließen. Rund 4,4 Mio. Euro sollte der Investitionsumfang betragen. Die bereits angelaufen Vermarktungs- und Planungsaktivitäten werden nicht fortgeführt.

Grund für diesen Schritt sind die sich rapide verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Projektverlauf. Die gestiegenen Kosten für Bauleistungen, Material, Energie und der Finanzierung lassen sich auch durch Umplanungen nicht mehr kompensieren und wirtschaftlich ausgleichen.

Zudem wurde für den Ortsteil Frienstedt bekannt, dass ein anderer Netzbetreiber ebenfalls die Errichtung eines Glasfasernetzes plant – es drohte dort ein Doppelausbau bzw. Überbau. Frienstedt musste deshalb aus dem Ausbaugebiet herausgenommen werden, womit ein wesentlicher Bestandteil der ursprünglichen Kalkulation entfallen ist.

Nach eingehender Prüfung und Abwägung aller Umstände und Faktoren lässt sich der ursprünglich eigenwirtschaftlich geplante Glasfaserausbau der besagten Ortsteile nicht mehr wirtschaftlich darstellen. Trotz bereits umfangreich gebrachter Vorleistungen zieht sich die Thüringer Netkom deshalb aus dem Vorhaben zurück.

Die Stadt Erfurt nimmt die getroffene Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Um eine Perspektive für die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Ortsteilen zu schaffen, prüft das Amt für Wirtschaftsförderung die Inanspruchnahme eines weiteren Förderprogramms. Die hierfür notwendigen Abstimmungen mit dem zuständigen Fördermittelgeber wurden bereits aufgenommen. Nach derzeitigem Stand gibt es erste positive Signale, dass die Voraussetzungen für eine Förderung und damit für die Umsetzung des geplanten Projekts grundsätzlich geschaffen werden können. Sobald konkrete Informationen zum weiteren Verfahren vorliegen, werden diese entsprechend bekanntgegeben.

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