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Allgemeinverfügung zur Untersagung aller zu Bränden führenden Handlungen im Geltungsbereich der Grünanlagensatzung – gültig ab 01.07.2025

1. Juli 2025
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Auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) vom 10. März 2009 ordnet das Garten- und Friedhofsamt der Landeshauptstadt Erfurt folgendes an:

Allgemeinverfügung ab dem 01.07.2025

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