Zwei Männer stehen in einem Raum. Der Mann links überreicht dem anderen ein grünes Formular.

Auch Senioren sind berechtigt für den Wohngeldbezug

1. Februar 2023
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Der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Roland Richter, befragt den Amtsleiter des Amtes für Soziales, Toni Schellenberg, zur aktuellen Wohngeldreform.



Foto: Der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Roland Richter (rechts), und Amtsleiter Toni Schellenberg.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Was ist neu bei der Wohngeldreform?

Aufgrund der steigenden Energiekosten hat der Bund mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz ab 1. Januar 2023 eine umfängliche Wohngeldreform beschlossen. Die Wohngeld-Plus-Reform besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten. Die Höhe des Wohngeldes wird deutlich angehoben und das Wohngeld wird zukünftig eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie Klimakomponente enthalten.

Wer profitiert von der Reform des Wohngeldes?

Durch die Änderung des Wohngeldgesetzes erhalten mehr Menschen in Deutschland Wohngeld. Die Zahl der leistungsberechtigten Haushalte wird sich nahezu verdreifachen. Ende letzten Jahres hatten in Deutschland rund 1,3 Millionen Personen Anspruch auf Wohngeld. Darunter sind in etwa die Hälfte Rentnerinnen und Rentner. Der Empfängerkreis wird zukünftig auf 2 Millionen Wohngeldhaushalte ausgeweitet – mehr als eine Verdreifachung der Empfängerzahlen. Wenn man also wenig Einkommen hat, dann lohnt es sich, seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen.

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