„Krisen überstehen wir am besten gemeinsam!“

Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest

9. Januar 2026
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Die Pflicht zur Aufstallung von sämtlich gehaltenen Vögeln im Stadtgebiet Erfurt ist aufgehoben.

Das Erfurter Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert darüber, dass ab Samstag 0:00 Uhr für die bisher betroffenen Orts-und Stadtteile Kühnhausen, Sulzer Siedlung, Stotternheim, Schwerborn, Gispersleben, Roter Berg, Hohenwinden, Johannesvorstadt, Frienstedt, Ermstedt, Gottstedt und Mittelhausen die Aufstallung aller Bestände mit gehaltenen Vögeln aufgehoben ist.

Die Allgemeinverfügung wird am Freitag, den 9. Januar 2026 mittels Notfallbekanntmachung veröffentlicht.

Derzeit ist in Thüringen eine deutliche Abnahme der Feststellungen des Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) sowohl bei Wildvögeln als auch bei Nutzgeflügel zu verzeichnen. Insbesondere bei den in den seit Oktober 2025 massiv betroffenen Kranichen ist die Situation nunmehr zum Stillstand gekommen.

Die Lage in Thüringen hat sich somit seit dem 30. Oktober 2025 deutlich entspannt.  

Nach einer neu durchgeführten Risikoeinschätzung und der Tatsache, dass bisher in Thüringen kein erhöhtes Aufkommen an verendeten Wildvögeln zu verzeichnen ist, der Vogelzug weitgehend zum Erliegen gekommen ist und sich die Seuchenlage in Thüringen deutlich beruhigt hat, ist die Verpflichtung zur Aufstallung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr geboten und kann daher aufgehoben werden.

Das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) geht nach seiner aktuellen Risikoeinschätzung weiter davon aus, dass HPAI derzeit in der Wildvogelpopulation in ganz Europa noch weit verbreitet ist. Das FLI bewertet daher das Risiko einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände bundesweit weiterhin als hoch (Stand: 9. Dezember 2025).

Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln oder über kontaminierte Materialien wie Kot, Futter, Wasser und Einstreu. Wildvögel, insbesondere Wasservögel, scheiden das Virus häufig unbemerkt aus und können es über weite Strecken verbreiten. Daher sind weiterhin folgende verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung bei allen Geflügelhaltungen im Stadtgebiet erforderlich:

  • Eingänge zu Geflügelhaltungen sind mit Einrichtungen zur Schuhdesinfektion (z.B. Desinfektionswannen oder -matten) zu versehen.
  • Beim Betreten der Ställe ist Schutzkleidung zu tragen, Einwegkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu entsorgen.
  • Gerätschaften, Stallungen, Fahrzeuge und Transportbehältnisse sind nach jeder Nutzung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

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