„Krisen überstehen wir am besten gemeinsam!“

Ausbruch der Geflügelpest in Kleingeflügelhaltung in Schmira

28. März 2021
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In Erfurt wurde heute ein Verdachtsfall der Geflügelpest (Aviäre Influenza) mit dem Subtyp H5N8 in einer Kleingeflügelhaltung in Schmira durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat den Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand wird ein Sperrbezirk (3-km-Radius) und ein Beobachtungsgebiet (10-km-Radius) mit Hinweisschildern eingerichtet.

Innerhalb des Sperrbezirkes ist das Geflügel aufzustallen. Es darf nicht aus dem Bestand entfernt werden. Biosicherheitsmaßnahmen (Desinfektion, Schutzkleidung, etc.) sind einzuhalten. Bereits am Freitag haben alle bekannten Geflügelhalter im 3-km-Radius um den Verdachtsbetrieb entsprechende Sperrverfügungen erhalten. Die zugehörige Allgemeinverfügung tritt am Montag um 00:00 Uhr in Kraft. Vom Sperrbezirk betroffen sind alle Geflügelhalter in Bindersleben, Schmira, Hochheim, Bischleben-Stedten sowie die Brühlervorstadt – hier aber nur die Cyriaksburgsiedlung und die Peterbornsiedlung.

Das Beobachtungsgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet ohne die nördlichen und östlichen Ortsteile Stotternheim, Schwerborn, Kerspleben, Töttleben, Vieselbach, Azmannsdorf, Hochstedt und Rohda (Haarberg). Weiterhin sind Teile der westlich und südlich angrenzenden Kreise Gotha und Ilmkreis betroffen. Im Beobachtungsgebiet sind der Zu- und Verkauf von Geflügel ebenfalls verboten. Fremde Personen, insbesondere solche, die selbst Geflügelhalter sind, sollten die Stallungen nicht oder nur in Schutzkleidung und nach Desinfektion des Schuhwerks betreten. Auch wenn eine Aufstallung noch nicht erforderlich ist, werden Geflügelhalter gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke müssen für Wildvögel unzugänglich sein.

Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind generell verboten.

Der Amtstierarzt fordert alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dringend auf, ihre Tierbestände beim Veterinäramt der Stadt anzumelden. Verluste und Erkrankungen bei den Tieren sind unverzüglich anzuzeigen.

Auch wenn eine Übertragung des Erregers H5N8 auf den Menschen bislang nur einmal in Russland beschrieben worden ist, sollte man im Umgang mit toten und kranken Hausgeflügel, Dung, Federn und Ausscheidungen Vorsicht walten lassen. Die gegen die Covid-Infektion in Gebrauch befindlichen FFP2-Masken schützen auch hier vor einer Infektion über die Atemwege.

Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund den Fund unmittelbar dem Veterinäramt melden, damit die Tiere untersucht werden können. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Sofortmeldungen richten Sie bitte eine der folgenden Stellen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Erfurt

Tel. 0361 655-1380

E-Mail: veterinaeramt@erfurt.de

Gemeinschaftlicher Bereitschaftsdienst Feuerwehr, Leitstelle Erfurt

Tel. 0361 741-5100 oder 0361 741-5101

Für den Fall, dass keine der oben genannten Stellen erreichbar ist, kontaktieren Sie bitte den Notruf unter 110 oder 112.


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