Frauenwahlrecht, Protest, Gleichberechtigung, Gleichstellung

Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“

9. Januar 2019
1 Minute lesen

Am 12. November 1918 erlangten Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht, von dem sie erstmals am 19. Januar 1919 bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung Gebrauch machten und ihre Stimmen abgeben konnten. Anlässlich dieses Jubiläums zeigt das Gleichstellungsbüro der Universität Erfurt vom 17. Januar bis 9. Februar die Plakatausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ im Foyer der Universitätsbibliothek Erfurt.

Die Ausstellung des Helene Weber Kollegs (Berlin) öffnet den Blick für das Engagement und die politische Teilhabe von Frauen. Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen die vier Politikerinnen Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel. Als weibliche Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren sie maßgeblich daran beteiligt, dass die Gleichstellung der Geschlechter in das 1949 verabschiedete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurde und schafften damit die Grundlage für die verfassungsrechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Ausstellung wird am Donnerstag, 17. Januar, 19 Uhr, von der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten der Uni Erfurt Prof. Dr. Sabine Schmolinsky im Café Hilgenfeld im Bibliotheksgebäude eröffnet und kann bis zum 9. Februar im Foyer der Universitätsbibliothek Erfurt während der Öffnungszeiten besucht werden. Finanziert wird die Ausstellung durch das Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung.

Plakat zur Ausstellung

Der Beitrag Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ erschien zuerst auf WortMelder.

Quelle: https://aktuell.uni-erfurt.de/2019/01/09/ausstellung-muetter-des-grundgesetzes/