Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung

9. Juli 2012
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Für die Abnehmer (siehe Karte Versorgungsgebiet) heißt es, dass bis auf Widerruf das Trinkwasser nur in abgekochtem  Zustand für die Nahrungszubereitung zu verwenden ist. Das Wasser ist mindestens 5 Minuten sprudelnd zu kochen, um es unbedenklich nutzen zu können. Die Nutzung elektrischer Wasserkocher ist dafür nicht ausreichend. Bei dem erlassenen Abkochgebot handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme. Zum Duschen und Baden oder zur Nutzung im Haushalt (Geschirrspüler, Waschmaschine) kann das Wasser aus dem Trinkwassernetz auch weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.

 

Sonderkunden wie Krankenhäuser und Dialysezentren wurden sofort über die besondere Situation informiert.  Die Thüringer Fernwasserversorgung arbeitet daran, die Ursachen schnellstmöglich festzustellen. Zur Sicherheit der Abnehmer werden an allen Übergabepunkten zusätzliche Beprobungen durchgeführt. Erste Ergebnisse werden für den 12. Juli, gegen 18:00 Uhr, erwartet. Daraus wird das weitere Vorgehen abgeleitet.

Vorsorglich erhöhten die Thüringer Fernwasserversorgung und die ThüWa GmbH in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern zur  Desinfektion des Trinkwassers die zulässige Chlordosierung im Rahmen der Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Es kann zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen.

Das Abkochgebot betrifft die gesamte Stadt Erfurt und die Gemeinden des Trinkwasserzweckverbandes Erfurter Becken.

Besorgte Bürger können sich unter folgender Rufnummer informieren: 0361 51113