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BPOLD-B: Vier Haftbefehle am Wochenende vollstreckt

24. Juni 2019
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24.06.2019 – 15:04

Bundespolizeidirektion Berlin

Frankfurt (Oder) (ots)

Frankfurter Bundespolizisten nahmen am Wochenende drei mit Haftbefehl gesuchte Männer fest. In zwei Fällen konnten die Gesuchten ihre Geldstrafen begleichen und die Reise fortsetzen. Der Dritte kam ins Gefängnis.

Samstagmittag gegen 12:20 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei den Beifahrer eines in Litauen zugelassenen Pkw an der Anschlussstelle Frankfurt (Oder)-West. Bei der Überprüfung deckten die Einsatzkräfte auf, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt im März 2017 Haftbefehl gegen den lettischen Staatsangehörigen erlassen hatte. Das Amtsgericht Arnstadt verurteilte ihn im Juni 2016 per Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2.600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen. Der 24-Jährige konnte die geforderte Geldstrafe begleichen und seine Reise im Anschluss fortsetzen.

Am selben Tag gegen 17:10 Uhr nahmen Bundespolizisten einen 39-jährigen Beifahrer eines Fahrzeuges im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) fest. Die Staatsanwaltschaft in Gera hatte im Mai 2019 einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den rumänischen Staatsangehörigen wegen einer nicht gezahlten Geldbuße erlassen. Der Mann beglich diese noch vor Ort und konnte weiterreisen.

Die letzte Feststellung gelang den Bundespolizisten Sonntagnachmittag gegen 13:45 Uhr bei der Kontrolle eines in Deutschland zugelassenen Opels auf der Bundesautobahn 12. Die Überprüfung des Beifahrers ergab, dass die Staatsanwaltschaft Berlin in zwei Fällen nach dem Mann suchte. Zuerst verurteile das Amtsgericht Tiergarten im Januar 2017 den 36-jährigen deutschen Staatsangehörigen zu 600 Euro Geldstrafe oder 40 Tagen Haft wegen Erschleichens von Leistungen. Im April vergangenen Jahres verurteilte es ihn dann wegen gefährlicher Körperverletzung zu 1.500 Euro Geldstrafe oder 100 Tagen Haft. Die Beamten brachten den 36-Jährigen am Montag in eine Justizvollzugsanstalt, da er die geforderten Geldstrafen nicht begleichen konnte.

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