Die Landeshauptstadt hat den Wärmeplan gemäß § 4 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) beim Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt und erfüllt die gesetzliche Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung fristgerecht.
Der Kommunale Wärmeplan zeigt auf, wie Erfurt seine Wärmeversorgung bis 2045 schrittweise treibhausgasneutral gestalten kann. Er gibt Eigentümerinnen und Eigentümern, Unternehmen und Energieversorgern eine Orientierung, welche Wärmeversorgungsformen in den verschiedenen Stadtteilen sinnvoll sind.
Für das Stadtgebiet weist die Wärmeplanung drei grundlegende Versorgungsoptionen aus: Fernwärme, Wasserstoff sowie dezentrale Versorgung, zum Beispiel über eine Wärmepumpe. Für Gebiete mit geplantem Fernwärmeausbau gibt die Planung zudem an, bis wann dieser voraussichtlich erfolgen soll: gestaffelt nach den Zeithorizonten 2030, 2035, 2040 und 2045.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 4. Mai bis 3. Juni 2026 konnten Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen einreichen. Der Wärmeplan sowie die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen sind vollständig unter www.erfurt.de/waermeplanung veröffentlicht.
Gemeinsam mit den Stadtwerken Erfurt hat die Landeshauptstadt zudem eine neue Informationsplattform bereitgestellt, mit der Grundstücks- und Gebäudeeigentümer prüfen können, welche Optionen der Wärmeversorgung für ihre Immobilie perspektivisch vorgesehen sind. Wer seine Adresse eingibt, erhält eine adressgenaue Übersicht der möglichen Versorgungsoptionen.
Auf dieser Grundlage können Eigentümerinnen und Eigentümer anstehende Entscheidungen, etwa zum Austausch einer Heizungsanlage, besser einordnen und Investitionen langfristiger planen. Die Beratung durch eine qualifizierte Energieberatung wird dabei ausdrücklich empfohlen.
Der Verfügbarkeitscheck ist erreichbar unter www.swe-energie.de/energie/home/servicewelt/verfuegbarkeitscheck-waerme.
