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Erhebungsbeauftragte für Zensus 2022 gesucht

15. Februar 2022
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Mit Stichtag 15. Mai 2022 wird es einen bundesweiten Zensus geben. Die wichtigsten Ziele dieses Vorhabens sind die Feststellung der aktuellen Einwohnerzahl sowie die Gewinnung aktueller Daten zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben.

Dazu werden auch Bürger unserer Stadt in Haushalten sowie in Wohnheimen um Auskunft gebeten.

Für die Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis im Rahmen des Zensus 2022 sucht die Erhebungsstelle der Landeshauptstadt Erfurt ca. 180 Erhebungsbeauftragte (Interviewer). Aufgabe der Interviewer wird es sein, ab 16. Mai bis Ende Juli 2022 alle Haushalte an ausgewählten Adressen zu kontaktieren. Dabei geht es um die sogenannte Existenzfeststellung (Ziel 1) aller im jeweiligen Haushalt lebenden Personen. Dazu müssen einige wenige Merkmale erfasst werden. Des Weiteren muss jeder Auskunftspflichtige einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen (Ziel 2). Dies soll allerdings vorrangig online durch den Auskunftspflichtigen erfolgen, so dass nur eine Anleitung und ein Zugangscode übergeben werden müssen. In einigen wenigen Fällen werden auch Interviewer für die Ziel-2-Erhebung eingesetzt.

Erhebungsbeauftragte haben den direkten Kontakt zum Bürger. Deshalb müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Wichtigste Voraussetzungen sind absolute Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Interviewer kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Freundliches Auftreten, gepflegtes Äußeres, gute Kommunikationsfähigkeit und Pflichtbewusstsein werden erwartet. Sie sollten Spaß an der Arbeit mit Menschen haben und verantwortungsvoll mit vertraulichen Daten umgehen. Daneben sollten sie über eine strukturierte und organisierte Arbeitsweise verfügen, engagiert, zeitlich flexibel und organisationsfähig sein. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung, zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse können von Vorteil sein. Darüber hinaus sollten sie telefonisch (nach Möglichkeit mobil) und per E-Mail erreichbar sein.

Die Erhebungsbeauftragten werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich auf die strikte Einhaltung des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet. Außerdem erfolgt eine ausführliche Schulung mit der die Erhebungsbeauftragten intensiv auf den Einsatz und die Aufgaben vorbereitet werden. Alle benötigten Unterlagen und auch Hygieneartikel werden durch die Erhebungsstelle bereitgestellt. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Weitere Informationen zur Tätigkeit der Erhebungsbeauftragten sowie das Bewerberformular sind im Internet zu finden.


Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de