Foto: Flughafen Erfurt-Weimar

Flughafen Erfurt-Weimar: Rechte bei Verspätung und Annullierung

27. Februar 2014
2 Minuten lesen

Der Flughafen Erfurt-Weimar ist einer der kleineren internationalen Verkehrsflughäfen: Seine zwei Terminals werden von über 500.000 Fluggästen pro Jahr genutzt. Ein Direktflug zu dem gewünschten Zielort kann damit leider nicht immer garantiert werden – oftmals müssen Reisende an einem größeren Airport in Deutschland oder Europa umsteigen. Hier können Verspätungen und andere zeitverzögernde Umstände schnell zum Problem werden: Kann der Anschlussflug nicht mehr erreicht werden, kostet dies sowohl Nerven als auch Zeit. Hinzu kommen die Ausgaben für Umbuchung, Verpflegung und Unterkunft. In vielen Fällen sind die Gesellschaften jedoch zur Entschädigung ihrer Passagiere verpflichtet.

Fluggastrechte im Überblick

Wird ein Flug verschoben oder annulliert, haben Reisende das Recht auf eine angemessene Verpflegung. Auch dürfen sie – im Rahmen von zwei Telefonaten, zwei E-Mails oder zwei Faxen – Verwandte oder Freunde kontaktieren. Weiterhin steht ihnen eine Übernachtung im Hotel zu. Als finanzielle Leistungen kommen eine pauschalisierte, von der Höhe des Flugpreises unabhängige Ausgleichszahlung und die vollständige Erstattung der Reisekosten in Betracht. Die Grundlage aller Ansprüche bilden dabei zwei Faktoren: Neben der Dauer der Verspätung spielt auch die Entfernung der Destination eine Rolle. Beträgt die Distanz weniger als 1.500 Kilometer, begründen sich etwaige Forderungen bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden. Fluggäste können mit einer Pauschale von 250 Euro rechnen. Bei Entfernungen bis zu 3.500 Kilometern ist eine Verzögerung von wenigstens 3 Stunden relevant; die zugehörige Pauschale liegt bei 400 Euro. Für Strecken ab 3.501 Kilometer können Passagiere sogar 600 Euro erhalten. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Verspätung von mehr als vier Stunden. Verspätungen von mehr als fünf Stunden begründen wiederum einen Anspruch auf die Kaufpreisrückzahlung. Eine Entschädigung kann jedoch verweigert werden, wenn sich die Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückführen lässt.

Geschädigte sollten sich umgehend um eine schriftliche Bestätigung der Verzögerung oder des Ausfalls kümmern. Diese ist am Schalter der Fluggesellschaft erhältlich und wird durch Belege wie die Bordkarte oder den Gepäckschein optimal ergänzt. Forderungen müssen direkt an die Airline gerichtet werden: Weder Veranstalter noch Vermittler sind für die Entschädigung zuständig. Pauschalurlauber können jedoch einen zusätzlichen Nachlass beim jeweiligen Anbieter verlangen, wenn gebuchte Leistungen aufgrund der Verzögerung erst zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden können. Auch die Kosten für Verpflegung und Übernachtung können der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt werden. Lehnt diese eine Entschädigung ab, sollten Geschädigte ihre Rechte konsequent weiter verfolgen. Bei der Durchsetzung kann der Rechtsservice des Unternehmens Flightright behilflich sein.

Mut zur Durchsetzung

Im Falle von Verspätungen oder Annullierungen können Fluggäste eine Entschädigung verlangen. Neben sachwertigen Leistungen stehen ihnen oftmals auch finanzielle Leistungen zu. Führt die Forderung bei der Airline nicht gleich zum Erfolg, sollten sich Geschädigte nicht gleich entmutigen lassen: Bei der Durchsetzung ihrer Rechte können sie sich helfen lassen.