Menschenrechte gelten für alle Menschen. Bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthielt den Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Forderung von Anerkennung der Lebensleistung durch eine angemessene Rentenbewertung mit Nachteilsausgleich
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