Geänderte Öffnungszeiten der Alten Synagoge während des Ausstellungsaufbaus

Geschäfte in Erfurt vorerst weiter offen

17. März 2020
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Der Einzelhandel darf in der Landeshauptstadt weiterhin seine Geschäfte öffnen. Auch die Restaurants dürfen weiterhin offen bleiben, allerdings unter bestimmten Bedingungen.

Die Läden in der Innenstadt, im Thüringen-Park oder im TEC müssen vorerst nicht schließen. Sowohl im Schließungserlass des Landes als auch in der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt ist der Einzelhandel ausgenommen. Die städtische Verfügung wird am Nachmittag veröffentlicht.

Danach dürfen auch Restaurants weiterhin geöffnet bleiben, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Stehplätze sind so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.


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