Damit können Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, von Vereinen, Verbänden und Initiativen zur Stärkung der körperlichen, seelischen und sozialen Gesundheit der Erfurter Bevölkerung mit einem Betrag zwischen 500 und maximal 10.000 Euro unterstützt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Personengruppen, die benachteiligt oder schwer erreichbar sind.
Anträge für Projekte für das Jahr 2027 müssen vollständig schriftlich bis spätestens 30. September beim Gesundheitsamt, Abteilung Verwaltung, Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt eingereicht werden. Alle Informationen zur Antragstellung im Rahmen der Förderrichtlinie und die Formulare sind unter www.erfurt.de/ef14366 zu finden.
Interessierte können darüber hinaus das Beratungsangebot des Gesundheitsamtes für alle Fragen zur Förderung und Beratung von der Projektidee bis zur Antragstellung nutzen: Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich gern an Änne Kirchner (Stabsstelle Gesundheitsplanung) unter Telefon 0361 655-4243 oder gbe@erfurt.de bzw. Anke Czekalla (Verwaltung) unter 0361 655-4214 oder gesundheit-verwaltung@erfurt.de.
