„Krisen überstehen wir am besten gemeinsam!“

Gesundheitsbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz jetzt auch online möglich

22. Juni 2026
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Die für bestimmte Tätigkeiten im Lebensmittelbereich erforderliche Gesundheitsbelehrung kann ab sofort zusätzlich zur bisherigen persönlichen Belehrung auch online durchgeführt werden.

Mit dem neuen Online-Angebot erhalten Betroffene nun eine weitere Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung flexibel und ortsunabhängig zu absolvieren. Die persönliche Belehrung im Gesundheitsamt bleibt aber weiterhin bestehen und kann wie bisher nach Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden.

Ausführliche Informationen zum Ablauf der Online-Belehrung und den Zugangsvoraussetzungen gibt es auf der zentralen Online-Plattform des Freistaates Thüringen

Das Gesundheitsamt Erfurt weist darauf hin, dass für die Online-Belehrung eine Anmeldung über das BundID-Konto Voraussetzung ist.

Für Rückfragen steht das Gesundheitsamt zur Verfügung:

Gesundheitsamt Erfurt
Sachgebiet Infektionsschutz
Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 655-4252/4264/4256
E-Mail: infektionsschutz@erfurt.de

 

Zur offiziellen Stadt-Webseite Erfurt.de

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