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Grillverbot in den Erfurter Grünanlagen

22. August 2018
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Die Mitarbeiter des Garten- und Friedhofsamt der Landeshauptstadt freuen sich regelmäßig, wenn die Erfurter und Erfurterinnen bei hochsommerlichem Wetter die schönen Park- und Grünanlagen intensiv zur Erholung nutzen und sorgsam mit denselben umgehen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Gefahr für Brände in den Park- und Grünanlagen steigt. Ein hohes Gefährdungspotential geht von weggeworfenen Zigaretten aus, ebenso von der unsachgemäßen Benutzung von Grills auf Wiesenflächen.

In diesem Zusammenhang wird auf die bestehende Regelung in der Grünanlagensatzung hingewiesen, dass es grundsätzlich nicht gestattet ist, Einweggrills auf Rasen oder anderen Vegetationsflächen zu benutzen.

Da es bereits kleine Brandschäden gab und das Risiko, andere zu gefährden und die Grünflächen zu beeinträchtigen bei der derzeitigen Trockenheit zu hoch ist, darf in Park- und Grünanlagen aktuell nicht gegrillt werden. Die Entscheidung wurde gefällt, um die Park- und Grünanlagen für die Erfurter Bürger in einem guten Zustand zu erhalten.

Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung)
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/111137.html