Nach der aktuellen Verordnung des Landes dürfen an den Trauungen neben den Eheschließenden auch deren Eltern und Kinder sowie die Trauzeigen teilnehmen.
Die Trauung an sich beschränkt sich auf den gesetzlich notwendigen Teil, dem Brautpaar wird freigestellt, ob es sich nach der Trauung den Hochzeitskuss gibt.
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