Die Friedhofsverwaltung weist deshalb erneut auf das bestehende Verbot hin, Kerzen auf städtischen Friedhöfen zu entzünden. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für akku- oder batteriebetriebene LED-Kerzen und -Lichter, da auch diese eine Brandgefahr darstellen.
An den Eingängen der Friedhöfe weisen Schilder auf das Verbot hin. „Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, diese Regelung zu beachten – zum Schutz der Grabstätten und für die Sicherheit auf den Friedhöfen“, sagt Ricarda Schreeg, Leiterin des Garten- und Friedhofsamtes.