Grundsteuerreform 2024/2025

Informationen zur Grundsteuer 2025

29. Januar 2025
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Die Stadtverwaltung Erfurt versendet seit dem 8. Januar 2025 erstmals Grundsteuerbescheide nach dem neuen geltenden Grundsteuerrecht. Mit dem Versand von 50.000 Jahressteuerbescheiden für die Grundsteuer schließt auch die Stadt Erfurt das mehrere Jahre bundesweit andauernde Großprojekt Grundsteuerreform ab. Für Festsetzungen ab dem Jahr 2025 ist nur noch das neue Recht anzuwenden. Festsetzungen, die die Zeiträume vor 2025 betreffen, sind nach altem Recht zu bewerten und zu besteuern.

Viele Bürger haben ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Mit diesem wurde erstmals die neu bemessene Grundsteuerfestsetzung zur Kenntnis gegeben. Gegenüber der Stadtverwaltung wurde bereits zahlreich Widersprüche gegen diese Festsetzung erhoben.

Daher soll an dieser Stelle nochmals grundsätzlich auf das Steuerfestsetzungsverfahren für Grundsteuern hingewiesen werden.

Die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuern erfolgt in 3 Schritten.

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