Zwei Frauen stehen an einem Rednerpult und lächeln den Besuchern im Saal zu.

Interessenten für Vormundschaft informierten sich im Rathausaal

16. März 2023
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Rund 50 Gäste waren am Mittwochnachmittag in den Rathaussaal gekommen, um sich über die Neuerungen rund um die Vormundschaftsrechtsreform zu informieren. Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch ein Film der Stadtverwaltung Erfurt gezeigt, in dem Vormunde und Mündel aus Erfurt zu Wort kommen.



Foto: Silvia Viernickel (links) und Christiane Stöckigt vom Erfurter Jugendamt begrüßten die Gäste im Saal.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Reform entstand im Rahmen des am 4. Mai 2021 beschlossenen „Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“. Damit sind teilweise grundlegende Veränderungen und Neuerungen in der Führung einer Vormundschaft beziehungsweise Pflegschaft verbunden. Inkraftgetreten sind die Neuerungen zum 1. Januar 2023.

Vormundschaft bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine minderjährige Person, für welche die sorgeberechtigten Eltern die gesamte elterliche Sorge oder aber auch Teilbereiche davon, aus verschiedenen Gründen, nicht wahrnehmen können.

Silvia Viernickel und Christiane Stöckigt vom Erfurter Jugendamt begrüßten die Gäste im Rathaussaal. Anschließend wurde ein Film der Stadtverwaltung Erfurt gezeigt, in dem Christiane Stöckigt sowie vier Vormund und zwei Mündel zu Wort kommen. Alle Protagonisten waren auch im Rathaussaal anwesend.

Als Referentin war Henriette Katzenstein, Vorsitzende des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft, angereist. Sie befasst sich bereits seit dem Jahr 2010 mit der Thematik Vormundschaftsrecht und lobte das Erfurter Jugendamt dafür, dass es bereits jetzt so viel mit ehrenamtlichen Vormunden zusammenarbeitet, wie nur wenige weitere Städte in Deutschland. Somit sei diese in Erfurt seit 2ß1 gängige Praxis ihrer Zeit weit voraus, weil die aktuelle Vormundschaftsrechtsreform erst jetzt diese Art der Kooperation auch für alle Jugendämter in Deutschland vorschreibt. Künftig habe so auch ein ehrenamtlicher Vormund, bei gleicher Eignung, Vorrang vor allen anderen möglichen Vormunden. Ebenso legt die Novelle einen Fokus auf die Kooperationsbereitschaft und fähigkeit der Vormunde mit dem Jugendamt.

Als Dreh- und Angelpunkt der neuen Reform sieht Katzenstein die Kinderrechte. Daher ging es auch um die Frage, inwieweit Kinder in die Auswahl der Vormunde einbezogen werden können.

Während sowie im Anschluss an die Veranstaltung bestand für die Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich untereinander und mit den Mitarbeitern der Abteilung Spezialdienste Jugendhilfe auszutauschen.

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