Mit Inkrafttreten der neuen Hundesteuersatzung verlieren auch die bis dahin herausgegebenen Hundesteuermarken ihre Gültigkeit. Zukünftig erfolgt der Nachweis der steuerlichen Registrierung durch die Registrierung der Chipnummer des Hundes. Alte Marken müssen nicht an die Stadtverwaltung zurückgegeben werden.
Für Fragen zur Hundesteuer stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Steuern der Stadtkämmerei beratend zur Verfügung. Unter Hundesteuer sind die Kontaktdaten sowie alle notwendigen Informationen und Formulare zur Hundesteuersatzung in der Landeshauptstadt Erfurt (FAQ) zu finden.
