Auf der Seite der Landeshauptstadt ist die aktualisierte Liste der bestehenden Testzentren unter www.erfurt.de/ef138032 aufgelistet.
Wer allerdings einen Corona-Bürgertest machen lässt, muss ab 1. Juli 2022 drei Euro zuzahlen. Nur für bestimmte Gruppen sind die Tests weiter kostenfrei.
Damit entfällt die bisherige Regelung, dass jeder – auch ohne Corona-Symptome oder Anlass – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal in den Testzentren samt Testbescheid hatte.
Ausnahmeregelungen gibt es für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Dazu zählen zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Ebenfalls weiterhin kostenlos testen lassen, können sich Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken. Gleiches gilt für pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen, die im häuslichen Umfeld leben, und deren Betreuungskräfte.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
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