„Krisen überstehen wir am besten gemeinsam!“

Mehrwegpflicht für Gastronomen tritt in Kraft

20. Dezember 2022
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Am 1. Januar 2023 tritt die bundesweite Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Ab diesem Tag müssen Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil eine Mehrwegalternative bereitstellen. Bei To-go-Bechern muss immer ein Mehrwegangebot, unabhängig vom Material, vorgehalten werden. Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.


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