Häufig stehen Mülltonnen auch vor und nach der Leerung auf dem Gehweg oder der Straße, viele sogar dauerhaft. Sie behindern Passanten und den Verkehr. Das Umwelt- und Naturschutzamt der Stadt Erfurt weist daher darauf hin, dass Mülltonnen nur zum Zwecke der Entleerung auf dem Gehweg bzw. der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück abgestellt werden dürfen.
Abfallinspektoren kontrollieren außerhalb des Grundstückes abgestellte Mülltonnen
Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de