„Krisen überstehen wir am besten gemeinsam!“

Nachfrage übersteigt die vorhandenen Kapazitäten

18. August 2021
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Für das kommende Schuljahr 2021/2022 steht der Erfurter Sportbetrieb neuerlich vor der besonderen Herausforderung: Die Vergabe von Sporthallen zu Trainingszwecken. Im Rahmen des Schulsanierungsprogramms der Stadt Erfurt befinden sich diverse Schulen inkl. Schulsporthallen während des Schuljahres 2021/2022 in der Sanierung.

Mit Abschluss der Sanierungsarbeiten in den Schulsporthallen der Regelschule „Ulrich-von-Hutten“ und der Grundschule „Am kleinen Herrenberg“ stehen zwar zwei neue Hallen wieder für die Vergabe zur Verfügung, jedoch gehen  aufgrund von Sanierungsarbeiten die Schulsporthalle der Grundschule „Am Wiesenhügel“ und die Sporthalle Albert-Einstein-Straße ab dem kommenden Schuljahr vom Netz. Die Schulsporthalle der Grundschule „Wilhelm Busch“ wurde abgerissen und die Schulsporthalle des Förderzentrums Süd steht nach Vandalismusschäden weiterhin nicht zur Verfügung. Der größte Hallenengpass zeigt sich somit im Erfurter Süden.

Zudem ist ab dem Februar 2022 die Sanierung einer weiteren, durch den Vereinssport genutzten Sporthalle in Trägerschaft eines Dritten geplant. Die Nutzer, die dort bislang trainieren konnten, erhöhen somit den Bedarf der Nutzung von Schulsporthallen und Sporthallen des Erfurter Sportbetriebes.

Der benötigte Zeitumfang für den Schulsport steigt durch den Wegfall des Schulsportunterrichtes im Schuljahr 2020/2021 aufgrund des Pandemiefalls sowie aufgrund der vergleichsweise nur in geringer Zahl zur Verfügung stehenden Hallen. Der pflichtige Schulsport wird auf die zur Verfügung stehenden Schulsporthallen und Sporthalle des Erfurter Sportbetriebes verlagert. Dies erfolgt zum Teil bis 18 Uhr. Hieraus ergibt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen den beantragten Nutzungszeiten und den vorhandenen Hallenkapazitäten.

Der Erfurter Sportbetrieb kann in Umsetzung der Sportanlagensatzung der Landeshauptstadt Erfurt lediglich diejenigen Zeiten für die Nutzung durch die Sportvereine vergeben, die ihm hierfür zur Verfügung stehen. Die Vereine werden daher um Verständnis gebeten, dass nicht alle Trainingszeiten wie beantragt genehmigt werden können. Um bei der Belegungsplanung dennoch ein möglichst gerechtes und transparentes Vergabeprozedere zu gewährleisten, wurde für das Schuljahr 2021/2022 unter Beachtung des § 4 Abs. 4 Satz 3 der Sportanlagensatzung der Landeshauptstadt Erfurt und in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Erfurt festgelegt, dass die folgenden Vergabekriterien, analg des Schuljahres 2020/2021, weiterhin Bestand haben:

Planung Vereinszeiten

  • Hallensportarten haben Vorrang, d.h. Außensportarten erhalten grundsätzlich nur für den Nachwuchsbereich (Kinder) pro Gruppe maximal eine Trainingseinheit im Zeitraum  01.11.2021 bis 31.03.2022. Trainingszeiten auf Außenanlagen können separat beantragt werden.
  • Trainingszeiten werden in Abhängigkeit der Mitgliederstärke in den einzelnen Abteilungen vergeben. Beantragte Hallenzeiten für Sportarten, die lt. Statistik nicht im Verein vorhanden sind, werden bei der Vergabe außer Betracht gelassen. Grundlage der Beurteilung ist die jüngste Mitgliederbestandserhebung des Landessportbundes Thüringen.
  • Trainingszeiten für Sportlerinnen und Sportler im Wettkampfbetrieb haben Vorrang. Freizeitsportvereine erhalten in der Regel lediglich eine Trainingszeit pro Sportart.
  • Zeiten für Jugendliche und Kinder werden i. d. R. bis 19 Uhr und Zeiten für Erwachsene frühestens ab 19 Uhr geplant
  • Trainingszeiten können unter Beachtung der vorgenannten Kriterien vom angemeldeten Bedarf abweichen und unter anderem auf eine Stunde gekürzt werden.

Die Vergabe von Zeiten an sonstige Nutzer kann generell nur erfolgen, sofern diese nicht für den Schul- und Vereinssport benötigt werden.

Aktuell bestehen noch Abstimmungserfordernisse zur Nutzbarkeit einzelner Sportanlagen, weshalb derzeit eine Information an die Nutzer leider noch nicht möglich ist. Die Informationen zu den genehmigten Trainingszeiten erhalten die betreffenden Antragsteller jedoch spätestens zu Beginn der 36. Kalenderwoche.

Der Belegungsplan jeder Halle für das Schuljahr 2021/22 wird anschließend auf der Homepage das Erfurter Sportbetriebes veröffentlicht.

Der Erfurter Sportbetrieb bittet bis dahin von telefonischen Rückfragen abzusehen und um Verständnis für die notwendigen regulierenden Maßnahmen, um trotz der beschränkten Hallenzeiten die verfügbaren Zeiten möglichst optimal auszulasten. Die Nutzer mögen hierbei zudem bedenken, dass diese Maßnahmen nur vorübergehender Natur sein sollen und hoffentlich in naher Zukunft eine wesentlich verbesserte Qualität und Kapazität der Erfurter Sportstätten erreicht werden kann.

Freie Kapazitäten gemäß Belegungsplan können schriftlich beim Erfurter Sportbetrieb beantragt werden. Gern können auch Nutzungen an Wochenenden beantragt werden, hierbei gilt jedoch, dass Wettkampfveranstaltungen generell Vorrang haben.


Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de