Stark vergrößerte Viren

Neue Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch

12. Januar 2021
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Ab Mittwoch, dem 13. Januar 2021, gilt in Erfurt eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.

Foto: © Kateryna Kon/123rf

Neu ist die Beschränkung der Teilnehmerzahlen bei Versammlungen in Abhängigkeit vom Inzidenzwert. Wird der Wert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, dürfen Versammlungen unter freiem Himmel mit maximal 200 Personen stattfinden, in geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl dann auf 50 begrenzt. Wird ein Inzidenzwert von 300 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von sieben Tagen überschritten, sind Versammlungen generell auf 25 Teilnehmende begrenzt. Welche Teilnehmerzahl gilt, wird tagesaktuell an der Verkündungstafel des Bürgeramtes in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 ausgehängt und auf online auf dem Corona-Informationsportal der Landeshauptstadt Erfurt veröffentlicht.

Für das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin: Wem wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht zumutbar ist, der kann sich von der „Maskenpflicht“ befreien lassen. Neu ist: Diese Befreiung ist beim Erfurter Gesundheitsamt zu beantragen. Die dazu notendige  ärztliche Bescheinigung kann per E-Mail an oder per Post an das Gesundheitsamt, Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt gesendet werden. Die jeweilige Diagnose wird vom Gesundheitsamt nicht gespeichert und nicht in der Befreiung aufgeführt, sie ist somit von Dritten – zum Beispiel bei Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst – nicht einsehbar.


Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de