Das betrifft alle Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeitsstellen im Straßenraum. Es ist zwingend erforderlich, dass die Anträge den Vorgaben der RSA 21 entsprechen.
Mit dem Rundschreiben 24/2021 des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr vom 15. Februar 2022 wurden die neuen „Richtlinien für die verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021 (RSA 21)“ veröffentlicht und erlangten Gültigkeit.
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