Mit insgesamt drei Beschlüssen vom 26. Januar 2022 hat der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts Weimar (Aktenzeichen 3 EO 309/20, 3 EO 292/20 und 3 EO 293/20) Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Weimar zu Entscheidungen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Stadt Erfurt zurückgewiesen. Inhalt dieser Entscheidungen war die Erteilung von Informationen über durchgeführte Betriebsprüfungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung an Verbraucher durch das Amt.
Rechtsanspruch auf Informationen zu Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben
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