Parken für Bewohner vorübergehend neu geregelt

15. März 2013
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Deshalb erhalten Inhaber von Bewohnerparkausweisen ab sofort  die Berechtigung, unter Berücksichtigung der vorhandenen Beschilderung und mit gut sichtbar ausgelegtem Bewohnerparkausweis in allen Quartieren auf ausgewiesenen Stellflächen zu  parken. Diese Regelung gilt vorerst bis einschließlich 31. Dezember 2013.

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