Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung  der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und  Heizung nach SGB II und XII

Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII

23. Mai 2019
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Das Amt für Soziales und Gesundheit informiert:

Entsprechend der Vorgaben des Bundessozialgerichtes hat die Stadtverwaltung Erfurt die „Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII“ überarbeitet. Diese ist nunmehr bestätigt und entfaltet ihre Gültigkeit rückwirkend zum 01.01.2019.“


Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de

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