„Krisen überstehen wir am besten gemeinsam!“

Sanierungsgebiet Innere Oststadt: Teilweise Aufhebung der Genehmigungspflicht

15. Februar 2024
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Am 2. November 1996 trat die Sanierung im Gebiet Innere Oststadt in Kraft. In den folgenden Jahren wurde das Gebiet sehr erfolgreich entwickelt und die ehemals vorhandenen städtebaulichen Missstände wurden größtenteils beseitigt. Somit konnte für einen Teilbereich dieses Gebietes zum 1. Oktober 2021 die Sanierungssatzung aufgehoben werden (TAS004, Beschlussnr. 1130/20). In den entsprechenden Grundbüchern wurde daraufhin der Sanierungsvermerk gelöscht.

Steuerbegünstigungen gemäß § 7h EStG im verbleibenden Teil weiterhin möglich

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