Nach rund 15 Jahren wird die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis in Erfurt angepasst – von bislang 30 Euro pro Jahr auf künftig 100 Euro. Damit folgt die Stadt einer gesetzlichen Möglichkeit, die seit 2020 durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Ländern und in Thüringen auch den Kommunen eröffnet wurde: Die Gebührenhöhe für Bewohnerparkausweise kann nun eigenverantwortlich festgelegt werden.
Ziel der Anpassung, die zum 1. September 2025 in Kraft tritt, ist es, langfristig für mehr Gerechtigkeit und Ausgewogenheit im öffentlichen Raum zu sorgen. Während die Kosten im öffentlichen Nahverkehr, bei Energie und Verwaltung in den letzten Jahrzehnten stetig gestiegen sind, blieb das Abstellen von privaten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum für Anwohnende weitgehend unverändert günstig – mit einer Tagesgebühr von rechnerisch nur acht Cent.
Ein Bewohnerparkausweis erlaubt es, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum ohne weitere Parkgebühren abzustellen – meist in besonders begehrten Innenstadtlagen. Vergleichbare Nutzungen derselben Fläche – etwa durch Gastronomiebetriebe oder Verkaufsstände – sind mit deutlich höheren Gebühren verbunden. Die neue Gebühr trägt diesem Wert Rechnung und stellt einen fairen Ausgleich her.
Mit der Gebührenanpassung für Bewohnerparkausweise wurden auch die entsprechenden Internetseiten auf der städtischen Webseite überarbeitet. Darin sind alle Informationen übersichtlich und kompakt zusammengestellt. Zu beachten sind hierbei insbesondere die aktuellen Erteilungsvoraussetzungen sowie die mit Antragstellung vorzulegenden Unterlagen.