Es gab verschiedene Auffassungen von Jugendhilfeausschuss, Stadtrat und Verwaltung zu dem gefassten Beschluss. Der Oberbürgermeister ist gesetzlich verpflichtet ein Beanstandungsverfahren einzuleiten, wenn er den Beschluss für rechtswidrig hält. „Es wurde festgestellt, dass eine Rechtswidrigkeit in mehreren Punkten vorliegt“, sagt Oberbürgermeister Andreas Horn.
Begründet ist diese Beanstandung unter anderem durch nicht zur Verfügung stehende Haushaltsmittel. Auch auf die im beanstandeten Beschluss vorgeschlagenen Finanzierungen kann nicht zurückgegriffen werden. Seitens der Verwaltung erfolgt die Finanzierung entsprechend des gesetzlichen Personalschlüssels, der bereits zum Jahr 2025 durch das Land Thüringen erhöht wurde.
Entsprechend wird die Beanstandung dem Hauptausschuss als vorberatendem Gremium für dessen nächste Sitzung zur Weiterleitung an den nächsten Stadtrat vorgelegt. Folgt der Stadtrat der Beanstandung allerdings nicht, wäre der nächste Schritt eine Prüfung durch das Landesverwaltungsamt.
Die Beanstandung des gekoppelten Beschlusses gemäß §44 ThürKO (Beanstandungsverfahren) zur Mittelfristigen Kita-Bedarfsplanung und „Kita-Moratorium“ ist keine Entscheidung gegen die Träger. Der Unterschied liegt darin, dass die Mittelfristige Kita-Bedarfsplanung (MFB) ein strategisches Planungsinstrument ist und Sicherheit für Eltern und Träger schafft. Die Personalplanung wiederum liegt in Trägerverantwortung.
„Wir haben in Erfurt eine historisch gewachsene sehr aktive Trägerlandschaft mit vielfältigen Angeboten, um dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern entgegenzukommen. Wir wollen eine bestmögliche Betreuung aller Kinder in Erfurt und gute Arbeitsbedingungen für alle Erzieherinnen und Erzieher“, sagt Oberbürgermeister Andreas Horn. Das gilt für die Kindertageseinrichtungen genauso, wie auch für die Kindertagespflegepersonen.
Die Stadtverwaltung Erfurt ist selbst Träger von 18 Kindertageseinrichtungen und hat somit auch direkten Einblick in die herausfordernden Bedarfslagen.
Die Stadtverwaltung nimmt die Stimmen der Akteure wahr. Sie zeigt sich, wie auch in der Vergangenheit, gesprächsbereit und erarbeitet gemeinsam mit den Trägern individuelle standortspezifische Lösungsansätze. Vor diesem Hintergrund kommt das Jugendamt gemeinsam mit dem Unterausschuss seiner Steuerungsfunktion nach.
„Wir kommen nur gemeinsam voran. Deshalb gibt es neben dem Beanstandungsverfahren die Aussicht auf einen Heilungsvorschlag seitens der Stadtverwaltung. Aus dem Bedarfsplan wird ein Bericht zur Bedarfsentwicklung 2026 bis 2030 für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“, sagt der Oberbürgermeister. Der Bericht ist eine qualitative Handlungsempfehlung für die Träger. Diese Beschlussvorlage wird seitens der Stadtverwaltung in die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses eingebracht.
