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Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022 und von Russland-Sanktionen betroffene Unternehmen erhalten Hilfen vom Bund

22. April 2022
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Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022. Sie richtet sich an Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen, die coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Anträge können bis zum 15. Juni 2022 eingereicht werden. Kommunale Unternehmen sind nicht antragsberechtig. Weiterhin wird der Bund Hilfen für Unternehmen bereitstellen, die von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind.

Verlängerung der Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022


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