Ein Platz mit einem Gebäude und der Schrift Maßnahmen gegen das Coronavirus

Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen

24. März 2020
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Das Kabinett hat heute die Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) beschlossen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen.

Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Mit dieser Veröffentlichung in Internet und Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 25. März 2020 gewährleistet.


Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de

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