„Krisen überstehen wir am besten gemeinsam!“

Wartehäuschen darf stehenbleiben

3. August 2021
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Das Wartehäuschen in der Windthorststraße kann so stehenbleiben, wie es im vergangenen Jahr errichtet wurde. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat mit Beschluss vom 15. Juli die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts weist Beschwerde der Antragsteller zurück


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