Wasserentnahme aus Oberflächengewässern der Stadt Erfurt

Wasserentnahme aus Oberflächengewässern der Stadt Erfurt

23. Juli 2019
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Auf Grund der anhaltenden Trockenheit sind die Durchflüsse in der Gera weiter zurückgegangen. Der zum Schutz der Flora und Fauna der Gewässer notwendige Wert von 1,5 m³/s Wasserdurchfluss am Pegel Möbisburg wurde inzwischen längere Zeit unterschritten. Daher sind alle Wasserentnahmen aus den Fließgewässern der Landeshauptstadt Erfurt bis einschließlich 30. September 2019 per Allgemeinverfügung verboten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt veröffentlicht. Das Verbot gilt für alle Entnahmen mittels Pumpvorrichtung und betrifft auch Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Wasserentnahme mit Handschöpfgefäßen, wie z. B. Eimern und Gießkannen, ist aber weiterhin erlaubt.


Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de