Geflüchtete Personen aus der Ukraine können nach einer Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz vom ab sofort nach vollzogenem Rechtskreiswechsel eigene Verträge für eine Wohnung beziehungsweise Unterkunft unterzeichnen. Damit wird von der nunmehr eine weitere Möglichkeit der Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge eröffnet.
Kosten müssen angemessen sein
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