Einheitliche Kita-Entgeltordnung

20. Dezember 2013
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Nach langer, konstruktiver Diskussion im Unterausschuss Entgeltordnung, wird der Entwurf einer einheitlichen Kita-Entgeltordnung für alle Kinderkrippen, Kindertagesstätten und die Tagespflege öffentlich ausgelegt.

Der ausgelegte Entwurf ermöglicht individuelle Elternentgelte, welche sich nach dem Familieneinkommen richten. Für das erste kindergeldberechtigte Kind gilt ein Freibetrag von 1.500,00 EUR im Monat und für das zweite und jedes weitere Kind kommen weitere 350,00 EUR hinzu. Nach Auffassung der SPD-Fraktion dürfte sich das vor allem auf untere und mittlere Einkommen positiv auswirken.

Die Höhe des Elternentgelts beträgt bei der Betreuung von Kindern bis unter zwei Jahren monatlich maximal 400,00 EUR, bei der Betreuung von Kindern ab zwei Jahren monatlich maximal 280,00 EUR und entspricht 10 % des anrechenbaren monatlichen Einkommens.

Die SPD-Stadtratsfraktion lädt alle Interessierten dazu ein, in den kommenden Woche Einblick in das vorgelegten Verhandlungsergebnis zu nehmen und sich mit Stellungnahmen ak-tiv und konstruktiv in den abschließenden Diskussionsprozess einzubringen. SPD-Stadtrat und Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses Denny Möller erklärt dazu:

„Solang für die Kinderbetreuung durch den Bund nicht mehr Geld den Kommunen zur Verfügung gestellt wird, können wir auf Elternbeiträge zur Finanzierung einer guten und qualitativ hochwertigen Frühkindlichen Bildung nicht verzichten.“

„Nach intensiver und konstruktiver Arbeit im Unterausschuss ‚Entgeltordnung’ ist es mit Beteiligung des Stadtelternbeirates und Vertretern der Freien Träger gelungen, einen fachlich ausgewogenen und tragfähigen Entwurf vorzulegen. Das Ergebnis ermöglicht sozial gerech-te, faire und nachvollziehbare Elternentgelte. Wir bauen nun auf die konstruktive Kritik der interessierten Öffentlichkeit.“

Der Entwurf ist bis zum 31.01.2014 auf der Homepage der Stadtverwaltung www.erfurt.de einzusehen.