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Existenzgründung in Erfurt

21. März 2016
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Eine Existenzgründung in Erfurt soll von Erfolg gekrönt werden? In diesem Fall gilt es, eine Vielzahl von Verordnungen und Rechtsbelehrungen zu berücksichtigen. Dazu kommt der Finanzrahmen, denn nur wer diesen im Blick hält, vermeidet eine Insolvenz.




Welche Gesetze bestimmen die Existenzgründung?



Die Liste ist sehr lang, denn die Einzelfallentscheidung, welches Gesetz auf die Einzel-Existenzgründung zutrifft, hängt von der Branche und dem Existenzrahmen ab. Dargestellt werden ein paar Auszüge die der Orientierung dienen:




Gründung einer Genossenschaftsgesellschaft


Eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft kann in jeder Branche gegründet werden, sofern es sich bei der Existenzgründung nicht um ein autonomes Einzelbeschäftigungsverhältnis handelt. Darin geregelt ist die Mindestanzahl der Genossenschaftsmitglieder, die Regelungen zur Genossenschaftsstruktur (Stichwort: Vorstand), Haftung und Haftungsausschlüsse und unter anderem die Regelungen zur Gründung einer Zweigniederlassung.




Anstellung von Arbeitnehmern


Werden die Tätigkeiten im künftigen Unternehmen nicht allein durch den Gründer oder der Genossenschaftsgesellschaft ausgeführt und dafür Arbeitnehmer eingestellt, gilt es eine eigene Gesetzessprechung zu berücksichtigen. In welcher Form soll der Arbeitnehmer angestellt werden? Teilzeit oder Vollzeit und wird dieser auch einem Subunternehmen überlassen? Frauen genießen beispielsweise während der Schwangerschaft und danach einen Mutterschutz. Ihnen steht ein fortlaufendes Arbeitsverhältnis zu, welches in bestimmten Phasen lediglich ruht. 



Rechtsform der Existenzgründung


Die Rechtsform der Existenz entscheidet maßgeblich ob der Existenzgründer mit seinem Privatvermögen oder ausschließlich dem Unternehmensvermögen haftet. Möglich sind die Rechtsformen GmbH, KG, GbR, AG, Einzelunternehmen oder Stille Gesellschaft und weitere. Von diesen Unternehmensformen müssen die GmbH, KG, AG und das Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen werden.



Existenzgründung im Internet


Die Präsenz einer Existenz in Form eines Unternehmens (bspw.: Onlinehandel) muss eine vollständiges Impressum beigefügt sein, inklusive Vor- und Nachname einer direkten befugten Person sowie der Handelsregister- und Steuernummer, sofern ein Handelsregistereintrag besteht. Außerdem sind die AGB sichtlich auf einer Unterseite darzustellen.



Existenzgründung – mit welchen Finanzmitteln?



Dem Existenzgründer in Erfurt steht es frei, mit welchen legalen Finanzmitteln die Existenz gegründet wird, sofern diese vollständig gedeckt ist. Im Regelfall besteht das Existenzvermögen aus einem fixen Eigenvermögen und Krediten zur Existenzgründung sowie Sicherheiten, die für die Kredite hinterlegt sind. Möglich sind aber auch Investorengelder, durch Privat- oder/und Gewerbeinvestoren. Des Weiteren sind Beteiligungen durch bestehende Drittunternehmen möglich.



Gewerbefläche – Erhaltungskosten für Existenzgründer



Gewerbeflächen übertreffen die Kosten privater Flächen und können nach Quadratmeter oder als Einheitspachtfläche berechnet sein, abhängig ist das vom Anbieter und den kommunalen Regelungen. Bestimmte Gewerbeflächen dürfen nur von gezielten Branchen genutzt werden. Zu den Pacht- oder Mietkosten kommen Kaution und Versicherungsbeiträge.